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Eine der möglichen Rechtsformen einer Musikgruppe
oder "Band" ist die GbR.
Gegründet wird sie nicht sondern sie entsteht von selber -
und zwar bereits in dem Moment, wo Ihr Euch das erste mal
im Proberaum trefft mit der Absicht, gemeinsam Musik
zu machen (mit der Absicht, Gewinn zu erzielen).
Spätestens in dem Moment wo Ihr gegenüber einem
"Auftraggeber" dann erstmals gemeinsam als Gruppe in
Erscheinung tretet, also Geld einnehmt (Gage, Bezahlung, ...),
beginnt es für das Finanzamt interessant zu werden.
Achso .. von wegen "Gewinnabsicht" .. wenn Ihr
"unbeabsichtigt" (uups.. !) trotzdem ordentlich Einnahmen habt,
die Eure Ausgaben regelmäßg übersteigen,
solltet Ihr dringend das Finanzamt ansteuern !
Und .. gleich vorweg: Gerade im Bereich des Steuerrechts
sollte sich niemand anmaßen zu glauben, auch nur
annähernd alles zu wissen. Da ich selber nicht vom Fach bin,
versuche ich hier lediglich, meine Eindrücke und
Erfahrungen wieder zu geben. Wer's besser weiß,
darf mir jederzeit eine Email schicken ... ;-)
Im folgenden einige Links, die ich im August 2010
zusammengetragen habe:
Band-Vertrag - die Band als GbR
Der Musiker und die Steuern - 1
Der Musiker und die Steuern - 2
Der Musiker und die Steuern - 3
"Ich mach Musik nicht fürs Finanzamt" - PDF
Band-Vertrag (GbR)
FAQ: Steuerrecht
Abschreibungszeiträume gemäß AfA-Tabelle
Die „Band“ als GbR - PDF
Wer Einnahmen hat, kann schnell mit dem Finanzamt zu tun bekommen
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Die GbR Steuererklärung - das große Geheimnis
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Die Steuererklärung ist vom Prinzip her ganz einfach ..
(auf die fiesen Einzelheiten gehe ich erst später ein).
Grundsätzlich muß man trennen zwischen der GbR
als Gemeinschaft (und deren Einnahmen, Ausgaben ..)
und den Ausgaben der Einzelpersonen (Einnahmen gibt's ggf.
auch!)
Die gemeinsamen Einnahmen sind i.d.R. = Auftritte gegen
Bezahlung
Die gemeinsamen Ausgaben sind i.d.R. = Proberaum-Miete,
Bandbus-Tankquittungen ..
Es gibt natürlich noch viele weitere Beispiele, aber das sind
erstmal die klassischen Posten der "EÜR"
(Einnahmen- und Überschussrechnung) einer "XBand GbR"
Bei einer "richtigen" ("großen") GbR - das kann zum Beispiel ein
Zusammenschluß von Handwerkern verschiedener Gewerke
sein (Bsp.: Sanitärhandwerker und Fliesenleger) - sind insgesamt
vier Elemente für die Steuererklärung erforderlich:
- Einnahmen- und Überschussrechnung
- Erklärung zur gesonderten Feststellung
- Umsatzsteuer Jahreserklärung
- Gewerbesteuererklärung
Siehe:
Angaben für die Steuererklärung einer GbR
Bei einer "kleinen" Band fallen die letzten
beiden Punkte weg:
- keine Umsatzsteuer weil (sinnvollerweise)
"Kleinunternehmer"
- keine Gewerbesteuer (solange Ihr nur Musik anbietet,
handelt es sich nicht um ein Gewerbe sondern um eine
"selbstständige Tätigkeit".
Wie lebt's sich am einfachsten mit der "Steuer" ?
Nun, bei Bands, denen eventuell in kurzer Zeit
der "Zerfall" droht, solltet Ihr vermeiden,
Gemeinschafts-Eigentum zu bilden ! Der neue E-Bass des
Bassisten z.B. ist eine "Sonderbetriebsausgabe". Also:
Rechnung auf Namen des Bassisten, nicht auf die GbR !
Gemeinschafts-Eigentum
Bei der gemeinsamen PA oder Gesangsanlage wird es schon
schwieriger. Trotzdem, es ist besser, sie auf eine Einzelperson
zu beschaffen - die Reparaturkosten während der Laufzeit
solltet Ihr aber fairerweise auf Rechnung und Namen
der GbR laufen lassen - und auch gemeinsam bezahlen
aus Euren Einnahmen. (Wer gemeinsam was kaputt macht,
der sollte es auch zusammen bezahlen .. !)
Warum das ganze ?
Bei Auflösung der GbR muß das GbR-Gemeinschafts-Eigentum
in gleichen Teilen unter den GbR-Teilhabern
aufgeteilt werden (jedenfalls formalrechtlich !).
Wenn also einer Eurer Kollegen fies sein will,
könnte er vor Gericht seinen Anteil (z.B. an Eurer PA-Anlage)
erstreiten wenn GbR auf der Rechnung steht - und er wäre
damit völlig im Recht (jedenfalls formalrechtlich !)
Wird die Band erfolgreicher und hat somit wachsende
Einnahmen, wird es unübersichtlich und ich empfehle dringend:
- GbR-Vertrag (schriftlich, von allen zu unterzeichnen)
- Steuerberater beauftragen
GESELLSCHAFTSVERTRAG
externer Link
Und ? Wie geht das nun genau mit der
Steuererklärung und den ganzen Rechnungen ?
...siehe nächster Absatz ..
Steuerklärung bei Hobby-Band
externer Link
WICHTIGER HINWEIS !
Die hier gemachten Angaben stellen meine persönliche
Meinung zu dem Thema dar und sind weder erschöpfend
oder vollständig noch sind sie FEHLERFREI
im Sinne von "so und nur so geht das" !
Beispielsweise kann man die Band auch so
organisieren, daß nur zwei "Mitglieder die GbR sind"
und die Mitmusiker sind "Gastmusiker" (erhalten also
als "Selbstständige Musiker" eine Gage von der GbR).
Vorteil: die Gastmusiker sind aus der HAFTUNG heraus,
denn alle GbR-Mitglieder haften mit ihrem
gesamtem Privatvermögen für Schulden der GbR !
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Die Steuererklärung im Detail
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Das Instrument der Abrechnung heißt
EÜR = Einnahmen- und Überschussrechnung
(nicht GuV = Gewinn- und Verlust-Rechnung,
denn sowas ist Teil einer "Bilanz")
Erstmal sammelt Ihr alle Quittungen und Rechnungen,
das Finanzamt möchte die Beträge nach einem
bestimmten System sortiert und abgerechnet haben.
Am besten kann man sich hier an den Vorgaben des
Steuer-Formulars EÜR orientieren:
- AfA (Wirtschaftsgüter)
- GWG
- GWG Sammelposten
- Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten
- Betriebsausgaben - Fortbildung und Fachliteratur
- Übrige Betriebsausgaben
(diese Liste ist NICHT vollständig - siehe Formular !)
Zuerst wird die EÜR ermittelt für die "XBand GbR"
selber. Das sind all die Quittungen und Rechnungen, auf
denen "XBand GbR" steht - das sind die Gemeinschafts-
Einnahmen und -Ausgaben.
Dann dasselbe nochmal für jeden einzelnen Musiker,
also die Quittungen und Rechnungen, wo der
jeweilige Name der Person draufsteht.
- Beispiel: der neue E-Bass des Bassisten -
Das Ergebnis der EÜR für jede Einzelpersonen wird ab Seite 2
des Formulars FE1 eingetragen, oben Name + Steuernummer,
und z.B. die Ausgaben in das Feld "Sonderbetriebskosten"
und Einnahmen (z.B. Verkaufserlös des alten Basses)
unter "Sonderbetriebseinnahmen".
Jetzt wird's kompliziert !
Die eigentliche Herausforderung ist die praktische Zuordnung
der Belege innerhalb der EÜR.
Welcher Beleg ist aus Steuersicht eine Betriebsausgabe ?
Oder ein AfA-Posten (Abschreibung über mehrere Jahre) ?
Ein GWG-Einzelposten (Abschreibung sofort) ?
Oder gehört er unter GWG-Sammelposten (Abschreibung
fix über 5 Jahre) ?
Wenn Ihr hier nicht weiter kommt, empfiehlt sich
dringend der Gang zum Steuerberater.
- Beratungsgespräch -
Ihr könnt es natürlich selber versuchen aber
wenn man es noch nie gemacht hat,
wird es Euch sehr viel Zeit kosten - und Zeit ist am besten
im Proberaum investiert, nicht am Schreibtisch, oder ?
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Die Grenze zwischen "Liebhaberei" und "XBand GbR /
selbstständiger Musiker"
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Was ist "Liebhaberei" und was ist bereits
"Selbstständige (Neben-)Tätigkeit" ?
Im Grunde ist das recht einfach - wenn Ihr mit der Band
oder als Einzelmusiker mehr Einnahmen habt als
Ausgaben, seid Ihr steuerpflichtig.
Wenn Ihr Eure Band als Hobby betreibt und definitiv
jedes Jahr mehr Geld in Proberaum und Equipment fließt als Ihr
einnehmt, dann ist es Hobby. In diesem Fall sollte man aber
trotzdem seine Belege sammeln für den Fall daß
das Finanzamt Eure Band überprüft. Beim Finanzamt
geht es eben nicht um Treu und Glauben sondern
Ihr müßt im Falle einer Überprüfung schon nachweisen
können, daß Ihr mehr Geld ausgebt als Ihr an Gage einnehmt.
Für eine Hobby-Band, die regelmäßig Auftritte hat gegen
Entgelt, heißt es also trotzdem: Belege aufbewahren,
vor allem auch die von der Proberaum-Miete (!),
Fahrtkosten abschätzen, damit man seinen "Hobby"-Status
notfalls auch belegen kann.
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GbR / Selbstständige Tätigkeit ist
kein Steuersparmodell
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"Absetzen von der Steuer" oft mißverstanden
Wenn Ihr ein Gerät oder ein Instrument als
Betriebsausgabe oder als Sonderbetriebsausgabe
bei der Steuererklärung angebt, so wird Euch dies
steuermindernd auf Eure Einkommenssteuer angerechnet.
Dieses Gerät ist dann nicht Euer Privateigentum sondern
Betriebsvermögen.
Was bedeutet das ?
Eine "alte" Fender Gitarre werdet Ihr ja nicht für 1 EURO
verkaufen nur weil sie bereits steuerlich "abgeschrieben" ist
- oder ? Also hat sie doch noch einen Wert !
Wenn Ihr diese Gitarre aus dem Betriebsvermögen
dann verkauft, ist es eine (Sonder-)Betriebseinnahme.
Der erzielte Verkaufspreis muß in Euer EÜR als Einnahme
angegeben werden ! Es spielt hier übrigens keine Rolle,
ob der Verkauf noch während des Abschreibungszeitraums
oder erst danach erfolgt.
Wer statt des tatsächlichen (höheren) Verkaufspreises hier
phantasievolle 50 EUR angibt, der begeht schlicht und
einfach Steuerhinterziehung.
Wer die ehemalige "Betriebsgitarre" privat weiternutzen
möchte, muß sie dem Betriebsvermögen
"entnehmen". Hier sollte man genauso
wie beim Verkauf an Dritte vorsichtig sein mit Phantasiepreisen ..
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