Eine der möglichen Rechtsformen einer
Musikgruppe oder "Band" ist die GbR :
"Gesellschaft bürgerlichen Rechts".
Gegründet wird sie nicht sondern sie entsteht
gemäß BGB automatisch
von selber - und zwar spätestens in dem Moment,
wo Ihr Euch und Eure Band das erste mal Dritten
gegenüber anbietet. Sobald Ihr dann gegenüber
einem "Auftraggeber" gemeinsam als Gruppe
auftretet und dabei Einnahmen entstehen = Geld
herein kommt (Gage, Bezahlung, ...), beginnt es,
auch für das Finanzamt interessant zu werden.
Achso .. von wegen "Gewinnabsicht" .. wenn Ihr
"unbeabsichtigt" (uups.. !) trotzdem ordentlich
Einnahmen habt, die Eure Ausgaben regelmäßg
übersteigen, solltet Ihr dringend das Finanzamt
ansteuern !
Und .. gleich vorweg:
Gerade im Bereich des Steuerrechts sollte sich
niemand anmaßen zu glauben, auch nur annähernd
alles zu wissen. Da ich selber nicht vom Fach
bin, versuche ich hier lediglich, meine
Eindrücke und Erfahrungen wieder zu geben.
Wer's besser weiß, darf mir jederzeit eine
Email schicken ... ;-)
Im folgenden einige Links, die ich in 2010
zusammen getragen und im März 2014 neu
überprüft habe:
Band-Vertrag - die Band
als GbR - Artikel
Die Band als GbR -
PDF
Band-Vertrag (GbR)
- Artikel
" eine Band ist nichts
anderes als ein künstlerischer Betrieb"
- PDF
FAQ: Steuerrecht
Abschreibungszeiträume
gemäß AfA-Tabelle
Wer Einnahmen hat, kann
schnell mit dem Finanzamt zu tun bekommen
Hier gleich noch ein wichtiger Hinweis zur
Gewerbetätigkeit / Selbstständigkeit:
Wenn Ihr unter dem Strich keinen Gewinn macht,
also mehr Ausgaben als Einnahmen habt, so
handelt es sich trotzdem um einen Gewerbebetrieb
(soweit Ihr auch Equipment verleiht oder
Merchandising-Produkte verkauft, bedruckte
T-Shirts oder Tassen oder ...) oder zumindest um
eine Selbstständige Tätigket. auch wenn
das Finanzamt sich nun wegen "Liebhaberei" nicht
für Euch interessiert.
Als "Musiker" seid Ihr keine "Privatleute" mehr
!
Natürlich könnt Ihr Euch selbst betrügen und
"ducken" nach dem Motto bin schon oft
über Rot gefahren, aber nie erwischt worden
! Im kritischen Grenzfall werdet Ihr
aber vor Gericht, beim Finanzamt und / oder beim
Gewerbeaufsichtsamt nicht weit kommen mit
irgendwelchen Ausreden.
Und gleich noch ein wichtiger Hinweis,
diesmal zur GEMA:
Wer Stücke nachspielt ("Cover-Musik"), und zwar
"öffentlich aufführt", der muß die Urheber der
gespielten Songs entlohnen = es fallen dafür
GEMA-Gebühren an, die der Veranstalter zu
entrichten hat. Die Veranstaltung ist vorab
(und nicht nachher !) bei der GEMA anzumelden.
Manche Veranstalter versuchen, diese Gebühren
auf die Band abzuwälzen Aber Achtung:
wenn Ihr z.B. einen Kneipengig spielt (= man
stellt Euch nur die Räumlichkeiten zur Verfügung
..) dann ist möglicherweise die Band = der
Veranstalter ! Auf der sicheren Seite seid Ihr
hier nur wenn es eine schriftlliche Vereinbarung
darüber gibt, wer Veranstalter ist und damit =
wer für die GEMA-Gebühren aufkommt.
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Die GbR
Steuererklärung - das große Geheimnis |
Die Steuererklärung ist vom Prinzip her ganz
einfach .. (auf die fiesen Einzelheiten
gehe ich erst später ein).
Grundsätzlich muß man trennen zwischen der GbR
als Gemeinschaft (und deren Einnahmen, Ausgaben
..) und den Ausgaben der Einzelpersonen
(Einnahmen gibt's ggf. auch!)
Die gemeinsamen Einnahmen sind i.d.R. =
Auftritte gegen Bezahlung
Die gemeinsamen Ausgaben sind i.d.R. =
Proberaum-Miete, Bandbus-Tankquittungen ..
Es gibt natürlich noch viele weitere Beispiele,
aber das sind erstmal die klassischen Posten der
"EÜR" (Einnahmen- und Überschussrechnung) einer
"XBand GbR"
Bei einer "richtigen" ("großen") GbR - das kann
zum Beispiel ein Zusammenschluß von Handwerkern
verschiedener Gewerke sein (Bsp.:
Sanitärhandwerker und Fliesenleger) - sind
insgesamt vier Elemente für die Steuererklärung
erforderlich:
- Einnahmen- und Überschussrechnung
- Erklärung zur gesonderten Feststellung
- Umsatzsteuer Jahreserklärung
- Gewerbesteuererklärung
Siehe: Angaben für die
Steuererklärung einer GbR
Bei einer "kleinen" Band fallen die letzten
beiden Punkte weg:
- keine Umsatzsteuer weil (sinnvollerweise)
"Kleinunternehmer"
- keine Gewerbesteuer (solange Ihr nur Musik
anbietet, handelt es sich nicht um ein Gewerbe
sondern um eine "selbstständige Tätigkeit".
Wie lebt's sich am einfachsten mit der
"Steuer" ?
Nun, bei Bands, denen eventuell in kurzer Zeit
der "Zerfall" droht, solltet Ihr vermeiden,
Gemeinschafts-Eigentum zu bilden ! Der neue
E-Bass des Bassisten z.B. ist eine
"Sonderbetriebsausgabe". Also: Rechnung auf
Namen des Bassisten, nicht auf die GbR !
Gemeinschafts-Eigentum
Bei der gemeinsamen PA oder Gesangsanlage wird
es schon schwieriger. Trotzdem, es ist besser,
sie auf eine Einzelperson zu beschaffen - die
Reparaturkosten während der Laufzeit solltet Ihr
aber fairerweise auf Rechnung und Namen der GbR
laufen lassen - und auch gemeinsam bezahlen aus
Euren Einnahmen. (Wer gemeinsam was kaputt
macht, der sollte es auch zusammen bezahlen ..
!)
Warum das ganze ?
Bei Auflösung der GbR muß das
GbR-Gemeinschafts-Eigentum in gleichen Teilen
unter den GbR-Teilhabern aufgeteilt werden
(jedenfalls formalrechtlich !). Wenn also einer
Eurer Kollegen fies sein will, könnte er vor
Gericht seinen Anteil (z.B. an Eurer PA-Anlage)
erstreiten wenn GbR auf der Rechnung steht - und
er wäre damit völlig im Recht (jedenfalls
formalrechtlich !)
Wird die Band erfolgreicher und hat somit
wachsende Einnahmen, wird es unübersichtlich und
ich empfehle dringend:
- GbR-Vertrag (schriftlich, von allen zu
unterzeichnen)
- Steuerberater beauftragen
GESELLSCHAFTSVERTRAG externer Link
Und ? Wie geht das nun genau mit der
Steuererklärung und den ganzen Rechnungen ?
...siehe nächster Absatz ..
Steuerklärung bei Hobby-Band externer Link
WICHTIGER HINWEIS !
Die hier gemachten Angaben stellen meine
persönliche Meinung zu dem Thema dar und sind
weder erschöpfend oder vollständig noch sind sie
FEHLERFREI im Sinne von "so und nur so geht das"
!
Beispielsweise kann man die Band auch so
organisieren, daß nur zwei "Mitglieder die GbR
sind" und die Mitmusiker sind "Gastmusiker"
(erhalten also als "Selbstständige Musiker" eine
Gage von der GbR). Vorteil: die Gastmusiker sind
aus der HAFTUNG heraus, denn alle GbR-Mitglieder
haften mit ihrem gesamtem Privatvermögen für
Schulden der GbR !
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Die Steuererklärung
im Detail |
Das
Instrument der Abrechnung heißt EÜR =
Einnahmen- und Überschussrechnung
(nicht GuV = Gewinn- und Verlust-Rechnung, denn
sowas ist Teil einer "Bilanz")
Erstmal sammelt Ihr alle Quittungen und
Rechnungen, das Finanzamt möchte die Beträge
nach einem bestimmten System sortiert und
abgerechnet haben. Am besten kann man sich hier
an den Vorgaben des Steuer-Formulars EÜR
orientieren:
- AfA (Wirtschaftsgüter)
- GWG
- GWG Sammelposten
- Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten
- Betriebsausgaben - Fortbildung und
Fachliteratur
- Übrige Betriebsausgaben
(diese Liste ist NICHT vollständig - siehe
Formular !)
Zuerst wird die EÜR ermittelt für die
"XBand GbR" selber. Das sind all die Quittungen
und Rechnungen, auf denen "XBand GbR" steht -
das sind die Gemeinschafts- Einnahmen und
-Ausgaben.
Dann dasselbe nochmal für jeden einzelnen
Musiker, also die Quittungen und Rechnungen, wo
der jeweilige Name der Person draufsteht. -
Beispiel: der neue E-Bass des Bassisten - Das
Ergebnis der EÜR für jede Einzelpersonen wird ab
Seite 2 des Formulars FE1 eingetragen, oben Name
+ Steuernummer, und z.B. die Ausgaben in das
Feld "Sonderbetriebskosten" und Einnahmen (z.B.
Verkaufserlös des alten Basses) unter
"Sonderbetriebseinnahmen".
Jetzt wird's kompliziert !
Die eigentliche Herausforderung ist die
praktische Zuordnung der Belege innerhalb der
EÜR.
Welcher Beleg ist aus Steuersicht eine
Betriebsausgabe ? Oder ein AfA-Posten
(Abschreibung über mehrere Jahre) ? Ein
GWG-Einzelposten (Abschreibung sofort) ? Oder
gehört er unter GWG-Sammelposten (Abschreibung
fix über 5 Jahre) ?
Wenn Ihr hier nicht weiter kommt, empfiehlt sich
dringend der Gang zum Steuerberater. -
Beratungsgespräch - Ihr könnt es natürlich
selber versuchen aber wenn man es noch nie
gemacht hat, wird es Euch sehr viel Zeit kosten
- und Zeit ist am besten im Proberaum
investiert, nicht am Schreibtisch, oder ?
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Die Grenze zwischen
"Liebhaberei" und "XBand GbR /
selbstständiger Musiker" |
Was ist "Liebhaberei" und was ist bereits
"Selbstständige (Neben-)Tätigkeit" ?
Im Grunde ist das recht
einfach - wenn Ihr mit der Band oder als
Einzelmusiker mehr Einnahmen habt als
Ausgaben, seid Ihr steuerpflichtig.
Wenn Ihr Eure Band als Hobby betreibt und
definitiv jedes Jahr mehr Geld in Proberaum und
Equipment fließt als Ihr einnehmt, dann ist es -
zumindest aus Sicht des Finanzamtes - Hobby. In
diesem Fall sollte man aber trotzdem seine
Belege sammeln für den Fall daß das Finanzamt
Eure Band überprüft. Beim Finanzamt geht es eben
nicht um Treu und Glauben sondern Ihr müßt im
Falle einer Überprüfung schon nachweisen können,
daß Ihr mehr Geld ausgebt als Ihr an Gage
einnehmt.
Für eine Hobby-Band, die regelmäßig Auftritte
hat gegen Entgelt, heißt es also trotzdem:
Belege aufbewahren, vor allem auch die von der
Proberaum-Miete (!), Fahrtkosten abschätzen,
damit man seinen "Hobby"-Status notfalls auch
belegen kann.
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GbR / Selbstständige
Tätigkeit ist kein Steuersparmodell |
"Absetzen von der Steuer" oft mißverstanden
Wenn Ihr ein Gerät oder ein Instrument als
Betriebsausgabe oder als
Sonderbetriebsausgabe bei der
Steuererklärung angebt, so wird Euch dies
steuermindernd auf Eure Einkommenssteuer
angerechnet.
Dieses Gerät ist dann nicht Euer Privateigentum
sondern Betriebsvermögen.
Was bedeutet das ?
Eine "alte" Fender Gitarre werdet Ihr ja nicht
für 1 EURO verkaufen nur weil sie bereits
steuerlich "abgeschrieben" ist - oder ? Also hat
sie doch noch einen Wert ! Wenn Ihr diese
Gitarre aus dem Betriebsvermögen dann verkauft,
ist es eine (Sonder-)Betriebseinnahme. Der
erzielte Verkaufspreis muß in Euer EÜR als
Einnahme angegeben werden ! Es spielt hier
übrigens keine Rolle, ob der Verkauf noch
während des Abschreibungszeitraums oder erst
danach erfolgt.
Wer statt des tatsächlichen (höheren)
Verkaufspreises hier phantasievolle 50 EUR
angibt, der begeht schlicht und einfach
Steuerhinterziehung.
Wer die ehemalige "Betriebsgitarre" privat
weiternutzen möchte, muß sie dem
Betriebsvermögen "entnehmen". Hier
sollte man genauso wie beim Verkauf an Dritte
vorsichtig sein mit Phantasiepreisen ..
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